Familienplanung

Ärztliche Beratung hinsichtlich Empfängnisregelung

  • Ihre Südzucker BKK übernimmt die Kosten der ärztlichen Beratung, die damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel.
  • Bei Frauen übernehmen wir bis zum 20. Geburtstag die Kosten für Pille und Spirale.
  • Außerdem bezahlen wir eine Sterilisation, wenn sie wegen einer Krankheit erforderlich ist.

Schwangerschaftsabbruch

Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlt Ihre BKK u. a ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch einer Schwangerschaft, über erforderliche ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie über notwendige Medikamente und Krankenhausaufenthalte.

Nicht rechtswidrig bedeutet, dass unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach Meinung eines Arztes eine Gefahr für das Leben oder die körperliche/seelische Gesundheit der Schwangeren droht.

Künstliche Befruchtung

Zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zum Leistungskatalog Ihrer Südzucker BKK gehören.
In einem persönlichen Beratungsgespräch informiert Sie Ihre Südzucker BKK gerne darüber.